Preise & Leistungen akf bank
Onlinebanking
Leistungen | Preise |
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Adressänderung | kostenlos |
Jahressteuerbescheinigung | kostenlos |
Kontoauszug in die Postbox | kostenlos |
Kontoauszug in Papierform (vom Kunden neben den Postbox-Kontoauszügen angefordert), je Auszug | 1,50 EUR |
Kontoeröffnung | kostenlos |
Kontoführung | kostenlos |
Namensänderung | kostenlos |
Zustellung einer mTAN per SMS | kostenlos |
Einrichtung mTAN | kostenlos |
Änderung der Mobilfunknummer für mTAN-Verfahren | kostenlos |
Einrichtung activeTAN | kostenlos |
activeTAN-App | kostenlos |
Zugangssperre | kostenlos |
Nachbestellung einer neuen PIN bei Verlust | kostenlos |
Tagesgeld
Leistungen | Preise |
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Änderung des Referenzkontos | kostenlos |
Auflösung und Rückzahlung auf das Referenzkonto | kostenlos |
Überweisungen auf das Tagesgeldkonto | kostenlos |
Überweisung vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto | kostenlos |
Umbuchung auf das Festgeldkonto | kostenlos |
Festgeld
Leistungen | Preise |
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Auflösung zur Fälligkeit und Rückzahlung auf das Tagesgeldkonto | kostenlos |
Umbuchung bei Fälligkeit auf das Tagesgeldkonto | kostenlos |
Sparkonto
Leistungen | Preise |
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(Teil-)Verfügung nach Ablauf der Kündigungsfrist auf das Tagesgeldkonto | kostenlos |
(Teil-)Kündigung | kostenlos |
Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung
Leistungen | Preise |
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Einrichtung | kostenlos |
Änderung | kostenlos |
Wechsel Freistellungsauftrag zu Nichtveranlagungsbescheinigung | kostenlos |
Hinweis auf § 315 BGB
Für die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die von der Bank im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, darf die Bank ein angemessenes Entgelt berechnen. Für den Fall, dass über die Höhe des Entgelts keine separate Vereinbarung getroffen wurde, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Dem Kunden können darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt werden, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder in seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird.
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme von:
- Samstagen
- 24. und 31. Dezember
- bundeseinheitlichen bzw. örtlichen Feiertagen
Überweisungen
Überweisungen werden spätestens an dem Geschäftstag ausgeführt, der auf den Erhalt des Auftrages folgt.